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18. Februar 2026

Vierte Änderung der Thüringer Richtlinie zur Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen und zum Kauf eines Fahrrads (gemäß Ziffer 7 der Thüringer Vorschussrichtlinie - ThürVR)


Mit der vorliegenden Änderung der Thüringer Vorschussrichtlinie wird Beamten, Tarifbeschäftigten sowie Richterinnen und Richtern des Landes die Möglichkeit eingeräumt, einen Vorschuss für den Erwerb eines Fahrrades zu beantragen. Die Tarifeinigung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 9. Dezember 2023 sieht vor, dass Beschäftigte der Länder einen Anspruch auf Entgeltumwandlung für das Fahrrad-Leasing besitzen, sofern diese Option auch den Beamten des jeweiligen Landes angeboten wird und der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung entsprechend den Tarifbeschäftigten zugänglich macht.

In Thüringen liegen die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines Fahrrad-Leasings bisher nicht vor, weshalb die Tarifeinigung in diesem Punkt gegenwärtig keine praktische Wirkung entfaltet. Ein zeitnaher Beginn des Angebots ist derzeit noch offen, da zunächst die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen und die Einführung des Dienstradleasings einen zeit- und verwaltungsintensiven Prozess darstellt.

Vor diesem Hintergrund erhalten die Landesbediensteten durch die Änderung der Vorschussrichtlinie ab dem 1. Januar 2026 die Möglichkeit, ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von bis zu 5.000 Euro für den Kauf eines Fahrrades zu beantragen. Der Antrag ist formgebunden zu stellen; auf die einschlägigen steuerrechtlichen Bestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Regelung in der Vorschussrichtlinie gilt solange, bis ein Fahrrad-Leasing für die Bediensteten des Freistaats Thüringen tatsächlich angeboten und genutzt werden kann. Dies setzt nicht nur das Vorhandensein der rechtlichen Grundlagen, sondern auch die praktische Etablierung eines entsprechenden Leasingangebots voraus.


Der tbb engagiert sich bereits seit über zwei Jahren für die Umsetzung des Wunsches der Beschäftigten nach einer verstärkten Fahrradnutzung, unterstützt durch den Arbeitgeber/Dienstherrn. Diese Maßnahme ist nicht nur zeitgemäß und nachhaltig, sondern trägt auch zur Entlastung des motorisierten Individualverkehrs bei, ist unabhängig von Parkplatzkapazitäten und ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern eine flexiblere und von festen Fahrplänen des öffentlichen Personennahverkehrs unabhängige Mobilität. Darüber hinaus fördert die Fahrradnutzung die körperliche Aktivität und Gesundheit der Beschäftigten. Der tbb begrüßt die vorgenommene Änderung der Vorschussrichtlinie ausdrücklich.

Information als Aushang (PDF)

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.thueringer-beamtenbund.de

Quelle: tbb / 18.2.2026
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